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Standesamtliche TrauungJuristisch verbindlich ist in Deutschland allein die standesamtliche Trauung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Die standesamtliche Trauung darf nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Neben Standesbeamten dürfen auch Bürgermeister die Trauung durchführen. Die Anmeldung erfolgt auf dem Standesamt der Gemeinde, in der man gemeldet ist. Die Durchführung kann in jedem bundesdeutschen Standesamt erfolgen, sofern Termine frei sind. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich. Die standesamtliche Trauung steht sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren in Deutschland offen (Ausnahme in Bayern: für homosexuelle Paare der Notar). Eine Sonderform der Eheschliessung war die Feldtrauung, die relativ häufig während der beiden Weltkriege stattfand. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte. Kirchliche TrauungDie kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in den meisten europäischen Staaten nur kirchenrechtliche Relevanz. Eine Ausnahme bilden das Vereinigte Königreich, Irland, Spanien und Italien, wo die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich gelten kann. Die kirchliche Trauung steht in der katholischen Kirche nur heterosexuellen Paaren offen. Wo es notwendig ist, muss das Paar schon standesamtlich getraut sein. Diese Trauung kann aber auch am selben Tag ein paar Stunden vorher geschehen sein. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z.B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der eine Dimissoriale erteilen muss. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Amtskirchen den Pfarrern vor Ort die Entscheidung, ob er das Paar dennoch trauen möchte. Bei der katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner, sowie mit einem Nichtchristen zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung kirchlich heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof die Genehmigung dafür einholen (Dispens von der Formpflicht). Die kirchliche Trauung ist an die Rituale der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt. Wenn einer der Partner der evangelischen und einer der katholischen Konfessionen angehört und beide eine sog. „Ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „Ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen - und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, die mit dem sog. „Formular C“ die Option eines ökumenisch erarbeiteten Trauritus vereinbart haben, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken.) Freie TrauungPaare unterschiedlicher Konfessionen können vom Priester in katholischen Gemeinden abgewiesen werden und sind auf eine freie Trauung beschränkt. Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Ebenso sind nur freie Trauungen möglich in der katholischen Kirche, soweit es sich um geschiedene Eheleute handelt, die erneut standesamtlich geheiratet haben. Eine freie Trauung ist kirchenrechtlich völlig unverbindlich, sondern dient als emotionale, öffentliche Liturgiezeremonie. |
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