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DIE HEILIGKEIT DES MENSCHLICHEN LEBENS-Das Leben des Menschen kommt aus Gott, es ist sein Geschenk, sein Abbild und Ebenbild, Teilhabe an seinem Lebensatem. Daher ist Gott der einzige Herr über dieses Leben: der Mensch kann nicht darüber verfügen. Gott selbst bekräftigt dies gegenüber Noach nach der Sintflut: "Für das Leben des Menschen fordere ich Rechenschaft von jedem seiner Brüder" (Gen 9, 5). Und der biblische Text ist darauf bedacht, zu unterstreichen, daß die Heiligkeit des Lebens in Gott und in seinem Schöpfungswerk begründet ist: "Denn als Abbild Gottes hat er den Menschen gemacht" (Gen 9, 6). (Evangelium Vitae, Nr. 39) -"Das menschliche Leben ist als etwas Heiliges anzusehen, da es ja schon von seinem Anfang an 'das Handeln des Schöpfers' erfordert und immer in einer besonderen Beziehung mit dem Schöpfer, seinem einzigen Ziel, verbunden bleibt. Gott allein ist der Herr des Lebens vom Anfang bis zum Ende: Niemand kann sich-unter keinen Umständen-das Recht anmaßen, einem unschuldigen menschlichen Geschöpf direkt den Tod zuzufügen". Mit diesen Worten legt die Instruktion Donum Vitae (Nr. 7) den zentralen Inhalt der Offenbarung Gottes über die Heiligkeit und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens dar. (Evangelium Vitae, Nr. 53) -Die Unantastbarkeit der Person, die Widerspiegelung der absoluten Unantastbarkeit Gottes selbst ist, findet ihren ersten und fundamentalsten Ausdruck in der "Unantastbarkeit des menschlichen Lebens". Wenn das "Recht auf das Leben" nicht als erstes und funda-mentales Recht mit größter Entschiedenheit als Bedingung für alle anderen Rechte der Person verteidigt wird, bleibt auch das berechtigte, wiederholte Hinweisen auf die Menschenrechte-auf das Recht auf Gesundheit, Wohnung, Arbeit, Gründung einer Familie, Kultur usw.-trügerisch und illusorisch. Angesichts aller Verletzungen, die dem jedem Menschen zustehenden Recht auf das Leben, sei es durch einzelne oder durch die Autorität selbst, zugefügt werden, hat die Kirche nie resigniert. Jeder Mensch ist "in allen Phasen" seiner Entwicklung, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, Träger dieses Rechtes; er bleibt es "in jeder Situation": Gesundheit oder Krankheit, Vollkommenheit oder Behinderung, Reichtum oder Armut. (Christifideles Laici, Nr. 38) -In der liebevollen und hochherzigen Annahme jeden menschlichen Lebens, vor allem des schwachen oder kranken, erlebt die Kirche heute ein besonders entscheidendes Moment ihrer Sendung, die um so notwendiger ist, als eine "Kultur des Todes" mehr und mehr beherrschend wird. "Aber die Kirche ist fest überzeugt, daß das menschliche Leben, auch das schwache und leidende, immer ein herrliches Geschenk der göttlichen Güte ist. Gegen Pessimismus und Egoismus, die die Welt verdunkeln, steht die Kirche auf der Seite des Lebens; in jedem menschlichen Leben weiß sie den Glanz jenes "Ja", jenes "Amen" zu entdecken, das Christus selbst ist (vgl. 2 Kor 1, 19; Apk 3, 14). Dem "Nein", das in die Welt einbricht und einwirkt, setzt sie dieses lebendige "Ja" entgegen, und verteidigt so den Menschen und die Welt vor denen, die das Leben bekämpfen und ersticken" (Familiaris Consortio, Nr. 30). Den Laien, die aufgrund ihrer Berufung oder ihres Berufes unmittelbarer mit der Bejahung des Lebens konfrontiert werden, kommt es zu, das "Ja" der Kirche zum menschlichen Leben konkret und wirksam zu machen. (Christifideles Laici, Nr. 38) -Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen, die in der moralischen Überlieferung der Kirche "in sich schlecht" (intrinsece malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den weiteren Absichten des Handelnden und den Umständen. Darum lehrt die Kirche-ohne im geringsten den Einfluß zu leugnen, den die Umstände und vor allem die Absichten auf die Sittlichkeit haben-daß "es Handlungen gibt, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, wegen ihres Objekts immer schwerwiegend unerlaubt sind" (Reconciliatio et Paenitentia, Nr. 17). Das Zweite Vatikanische Konzil bietet im Zusammenhang mit der Achtung, die der menschlichen Person gebührt, eine ausführliche Erläuterung solcher Handlungsweisen anhand von Beispielen: "Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, weiters auch unwürdige Arbeits-bedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers" (GS, Nr. 27). (Veritatis Splendor, Nr. 80) |
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